Im Herbst 2026 wird in unserem Kirchspiel ein neuer Kirchenvorstand gewählt

Machen Sie von Ihrem Stimmrecht Gebrauch oder kandidieren Sie selbst.

Die Kirchenvorstandsarbeit ist geprägt von monatlichen Sitzungen, in denen Grundsatzentscheidungen zu finanziellen, personellen und administrativen Fragen intensiv beraten und Beschlüsse gefasst werden. Diese werden vielfach in Fachausschüssen und den Kirchgemeindevertretungen vorbereitet.

Sprechen Sie die Pfarrerinnen und Pfarrer oder Mitglieder des Kirchenvorstands an, wenn Sie Fragen zur Wahl, zu einer möglichen Kandiatur oder auch zur Kirchenvorstandsarbeit haben.

Im folgenden finden Sie wichtige Informationen zur Fragen der Wahlberechtigung, zur Kandidatur, zum Ablauf der Wahl

Wer ist wahlberechtigt?

Kirchgemeindeglieder,

  • die am Wahltag das 14. Lebensjahr vollendet haben
    und
  • die das Wahlrecht nach kirchlicher Ordnung besitzen, d.h. konfirmiert oder als Erwachsene getauft sind
    und
  • die in der Wählerliste verzeichnet sind.

Wie und wann kann ich prüfen, ob ich in der Wählerliste eingeschrieben bin?

  • Jede Ortskirchgemeinde im Kirchspiel erstellt eigene Wählerlisten ihrer wahlberechtigten Gemeindeglieder.
  • Vom 21. Juni bis 5. Juli 2026 werden die Wäherlisten in allen Gemeindebüros ausgelegt. Darüberhinaus besteht jederzeit die Möglichkeit bis 5. September 2026 den Eintrag in der Wählerliste zu prüfen.

Wer kann für den Kirchenvorstand zur Wahl kandidieren?

Kirchgemeindeglieder, die

  • die aktive Wahlberechtigung (siehe oben) besitzen
    und
  • am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben
    und
  • die schriftliche Erklärung abgegeben haben, im Falle ihrer Wahl das vorgeschriebene Gelöbnis als Kirchvorsteher/in abzulegen.

Was sollte ich als Kandidat/Kandidatin beachten

  • Jeder Kandidat/jede Kandidatin braucht die Unterstützung von mind. fünf wahlberechtigten Gemeindegliedern aus der eigenen Ortsgemeinde.
  • Die Legislatur beträgt sechs Jahre.
  • Formulare und Informationen für Kandidaten/Kandidatinnen sind in allen Gemeindebüros erhältlich.

Wann und wie werden die Kandidatinnen und Kandidaten bekannt gemacht

  • nach Bestätigung der Kandidatenliste durch den Kirchenvorstand ab 13. August
  • kurze Vorstellung auf der Internetseite
  • am 27. August 2026 wird ein kirchspielweiter Gemeindeabend mit Vorstellung der Kandidaten und Kandidatinnen im Gemeindesaal der Lutherkirchgemeinde Radebeul stattfinden.

Kann ich Einspruch gegen einen Kandidaten oder eine Kandidaten einlegen?

  • Ja, bis 2. Septemeber kann beim amtierenden Kirchenvorstand Einspruch gegen Kandidaten eingelgt werden.

Wann finden die Kirchenvorstandswahl statt?

  • am Sonntag, 13. September 2026, vor und nach den Gottesdiensten zwischen 9:00 bis 13:00 Uhr in allen Ortsgemeinden
    • Radebeul Frieden Luthersaal
    • Radebeul Luther Gemeindesaal
    • Reichenberg Gemeindesaal
    • Moritzburg Pfarrsaal

Wo kann ich wählen?

  • in der eigenen Kirchgemeinde (Radbeuel Frieden, Radebeul Luther, Reichenberg bzw. Moritzburg), entpsrechend der jeweiligen Wählerliste

Gibt es die Möglichkeit der Briefwahl?

  • Bis 8. September ist die Ausstellung eines Wahlscheins durch Wahlberechtigte mündlich oder schriftlich beim Kirchenvorstand zu beantragen. Wahlbriefe müssen vor Ende des Wahlvorgangs vorliegen, d.h. vor der Wahl dem Kirchenvorstand zugesandt werden oder während des Wahlvorganges den Vorsitzenden der Wahlvorständen in den Ortsgemeinden übergeben werden.

Wie wird gewählt?

  • mit einer gemeinsamen Kandidatenliste, gegliedert nach Stimmbezirken (=Ortsgemeinde)
  • wählbar pro Stimmbezirk sind
    • bis zu 4 Personen von Radebeul Frieden
    • bis zu 2 Personen von Radebeul Luther
    • bis zu 1 Person von Reichenberg
    • bis zu 1 Person von Moritzburg
  • Alle Wahlberechtigten in allen Stimmbezirken können aber müssen nicht Kandidaten aller Kirchgemeinden (Stimmbezirke) wählen

Wo und wann werden die Stimmen ausgezählt und wird das Wahlergebnis bekanntgegeben?

  • die öffentliche Stimmenauszählung findet am Wahltag, 13. September 2026 um 15:00 Uhr im Luthersaal der Friedenskirchgemeinde Radbeul, Altkötzschenbroda 40 statt.
  • ab 20. September werden die Wahlergebnisse in den Gottesdiensten, in Schaukästen und auf auf der Webseite bekanntgegeben

Wie wird sich der neue Kirchenvorstand zusammensetzen?

  • 8 Mitglieder durch Wahl
  • 4 Pfarrerinnen und Pfarrer von Amts wegen
  • 4 Mitglieder durch Berufung

unter Beachtung der Vielschichtigkeit der Gemeindeglieder und Ausgewogenheit und Ortsgemeinden.

Wann wird der neue Kirchenvorstand in sein Amt eingeführt werden?

  • zu Beginn des neuen Kirchenjahres am 1. Advent 2026

Zurück