Im Herbst 2026 wird in unserem Kirchspiel ein neuer Kirchenvorstand gewählt

Machen Sie von Ihrem Stimmrecht Gebrauch oder kandidieren Sie selbst.

Die Kirchenvorstandsarbeit ist geprägt von monatlichen Sitzungen, in denen Grundsatzentscheidungen zu finanziellen, personellen und administrativen Fragen intensiv beraten und Beschlüsse gefasst werden. Diese werden vielfach in Fachausschüssen und den Kirchgemeindevertretungen vorbereitet.

Sprechen Sie die Pfarrerinnen und Pfarrer oder Mitglieder des Kirchenvorstands an, wenn Sie Fragen zur Wahl, zu einer möglichen Kandiatur oder auch zur Kirchenvorstandsarbeit haben.

Im folgenden finden Sie wichtige Informationen zur Fragen der Wahlberechtigung, zum Ablauf der Wahl, zu Kandidatur etc.

Wann finden die Kirchenvorstandswahl statt?

am Sonntag, 13. September 2026, vor und nach den Gottesdiensten zwischen 9:00 bis 13:00 Uhr in allen Ortsgemeinden

  • Radebeul Frieden Luthersaal
  • Radebeul Luther Gemeindesaal
  • Reichenberg Pfarrbüro und Christenlehreraum
  • Moritzburg Pfarrsaal

Wer ist wahlberechtigt?

Kirchgemeindeglieder,

  • die am Wahltag das 14. Lebensjahr vollendet haben

und

  • die das Wahlrecht nach kirchlicher Ordnung besitzen, d.h. konfirmiert oder als Erwachsene getauft sind

und

  • die in der Wählerliste verzeichnet sind.

Wie und wann kann ich prüfen, ob ich in der Wählerliste eingeschrieben bin?

  • Jede Ortskirchgemeinde im Kirchspiel erstellt eigene Wählerlisten ihrer wahlberechtigten Gemeindeglieder.
  • Vom 8. Juni bis 19. Juni 2026 werden die Wäherlisten in allen Gemeindebüros ausgelegt. Darüberhinaus besteht jederzeit die Möglichkeit bis 5. September 2026 den Eintrag in der Wählerliste zu prüfen.

Wo kann ich wählen?

in der eigenen Kirchgemeinde (Radebeul Frieden, Radebeul Luther, Reichenberg bzw. Moritzburg), entsprechend der jeweiligen Wählerliste

Wie wird gewählt?

Zur Wahl stehen alle Kandidierenden mit einer gemeinsamen Kandidatenliste, gegliedert nach Stimmbezirken (=Ortsgemeinde).

wählbar pro Stimmbezirk sind:

  • bis zu 4 Personen von Radebeul Frieden
  • bis zu 2 Personen von Radebeul Luther
  • bis zu 1 Person von Reichenberg
  • bis zu 1 Person von Moritzburg

Alle Wahlberechtigten in allen Stimmbezirken können aber müssen nicht Kandidaten aller Kirchgemeinden (Stimmbezirke) wählen.

Zur Vorstellung der Kandidatinnen und Kandidaten

Gibt es die Möglichkeit der Briefwahl?

Ja, bis 8. September ist die Ausstellung eines Wahlscheins durch Wahlberechtigte mündlich oder schriftlich beim Kirchenvorstand zu beantragen.

Was muss ich bei der Briefwahl beachten?

  • Die Wahlbriefunterlagen werden Antragstellenden im Pfarramt bzw. den Gemeindebüros vor Ort ab 31. August ausgehändigt oder nach schriftlichem Antrag postalisch zugesandt.
  • Antragstellende erhalten mit dem Wahlbriefschein, einen Stimmzettel ihres Stimmbezirkes, ein Stimmzettelumschlag und ein Wahlbriefumschlag.
  • Die Ausstellung der Wahlscheine wird in der Wählerliste vermerkt. Damit ist eine Wahl vor Ort am 13. September nicht mehr möglich.
  • Wahlbriefe müssen bis 13 Uhr am 13. September (Ende des Wahlvorgangs) dem Kirchenvorstand vorliegen. Sie können auch während des Wahlvorganges den Vorsitzenden der Wahlvorständen in den Ortsgemeinden übergeben werden.

Wo und wann werden die Stimmen ausgezählt und wird das Wahlergebnis bekanntgegeben?

  • Die öffentliche Stimmauszählung findet am Wahltag, 13. September 2026 um 15:00 Uhr im Luthersaal der Friedenskirchgemeinde Radebeul, Altkötzschenbroda 40 statt.
  • Ab 20. September werden die Wahlergebnisse in den Gottesdiensten, in Schaukästen und auf auf der Webseite bekanntgegeben

Kann ich gegen das Wahlverfahren Einspruch einlegen?

Ja, Wahlberechtigte können innerhalb einer einwöchigen Frist nach Bekanntgabe der Wahlergebnisse Einspruch zum Wahlverfahren einlegen.

Wie wird sich der neue Kirchenvorstand zusammensetzen?

  • 8 Mitglieder durch Wahl
  • 4 Pfarrerinnen und Pfarrer von Amts wegen
  • 4 Mitglieder durch Berufung unter Beachtung der Vielschichtigkeit der Gemeindeglieder und Ausgewogenheit und Ortsgemeinden.

Wann wird der neue Kirchenvorstand in sein Amt eingeführt werden?

  • zu Beginn des neuen Kirchenjahres am 1. Advent 2026.
  • Die sechsjährige Amtszeit des KV beginnt am 1. Advent 2026.

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