Die Kirchenvorstandsarbeit ist geprägt von monatlichen Sitzungen, in denen Grundsatzentscheidungen zu finanziellen, personellen und administrativen Fragen intensiv beraten und Beschlüsse gefasst werden. Diese werden vielfach in Fachausschüssen und den Kirchgemeindevertretungen vorbereitet.
Sprechen Sie die Pfarrerinnen und Pfarrer oder Mitglieder des Kirchenvorstands an, wenn Sie Fragen zur Wahl, zu einer möglichen Kandiatur oder auch zur Kirchenvorstandsarbeit haben.
Im folgenden finden Sie wichtige Informationen zur Fragen der Wahlberechtigung, zum Ablauf der Wahl, zu Kandidatur etc.
am Sonntag, 13. September 2026, vor und nach den Gottesdiensten zwischen 9:00 bis 13:00 Uhr in allen Ortsgemeinden
Kirchgemeindeglieder,
und
und
in der eigenen Kirchgemeinde (Radebeul Frieden, Radebeul Luther, Reichenberg bzw. Moritzburg), entsprechend der jeweiligen Wählerliste
Zur Wahl stehen alle Kandidierenden mit einer gemeinsamen Kandidatenliste, gegliedert nach Stimmbezirken (=Ortsgemeinde).
wählbar pro Stimmbezirk sind:
Alle Wahlberechtigten in allen Stimmbezirken können aber müssen nicht Kandidaten aller Kirchgemeinden (Stimmbezirke) wählen.
Ja, bis 8. September ist die Ausstellung eines Wahlscheins durch Wahlberechtigte mündlich oder schriftlich beim Kirchenvorstand zu beantragen.
Ja, Wahlberechtigte können innerhalb einer einwöchigen Frist nach Bekanntgabe der Wahlergebnisse Einspruch zum Wahlverfahren einlegen.