Machen Sie von Ihrem Stimmrecht Gebrauch oder kandidieren Sie selbst.
Die Kirchenvorstandsarbeit ist geprägt von monatlichen Sitzungen, in denen Grundsatzentscheidungen zu finanziellen, personellen und administrativen Fragen intensiv beraten und Beschlüsse gefasst werden. Diese werden vielfach in Fachausschüssen und den Kirchgemeindevertretungen vorbereitet.
Sprechen Sie die Pfarrerinnen und Pfarrer oder Mitglieder des Kirchenvorstands an, wenn Sie Fragen zur Wahl, zu einer möglichen Kandiatur oder auch zur Kirchenvorstandsarbeit haben.
Im folgenden finden Sie wichtige Informationen zur Fragen der Wahlberechtigung, zur Kandidatur, zum Ablauf der Wahl
Wer ist wahlberechtigt?
Kirchgemeindeglieder,
- die am Wahltag das 14. Lebensjahr vollendet haben
und
- die das Wahlrecht nach kirchlicher Ordnung besitzen, d.h. konfirmiert oder als Erwachsene getauft sind
und
- die in der Wählerliste verzeichnet sind.
Wie und wann kann ich prüfen, ob ich in der Wählerliste eingeschrieben bin?
- Jede Ortskirchgemeinde im Kirchspiel erstellt eigene Wählerlisten ihrer wahlberechtigten Gemeindeglieder.
- Vom 8. Juni bis 19. Juni 2026 werden die Wäherlisten in allen Gemeindebüros ausgelegt. Darüberhinaus besteht jederzeit die Möglichkeit bis 5. September 2026 den Eintrag in der Wählerliste zu prüfen.
Wer kann für den Kirchenvorstand zur Wahl kandidieren?
Kirchgemeindeglieder, die
- die aktive Wahlberechtigung (siehe oben) besitzen
und
- am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben
und
- die schriftliche Erklärung abgegeben haben, im Falle ihrer Wahl das vorgeschriebene Gelöbnis als Kirchvorsteher/in abzulegen.
Was sollte ich als Kandidat/Kandidatin beachten?
- Jeder Kandidat/jede Kandidatin braucht die Unterstützung von mind. fünf wahlberechtigten Gemeindegliedern aus der eigenen Ortsgemeinde.
- Die Legislatur beträgt sechs Jahre.
- Formulare und Informationen für Kandidaten/Kandidatinnen sind in allen Gemeindebüros erhältlich.
Bis wann können Kandidatenvorschläge eingereicht werden?
- bis 9. August 2026 beim Kirchenvorstand (über das Pfarramt)
Wann und wie werden die Kandidatinnen und Kandidaten bekannt gemacht
- nach Bestätigung der Kandidatenliste durch den Kirchenvorstand ab 16. August in den Gottesdienste und auf dieser Internetseite
- am Donnerstag, 27. August 2026 wird ein kirchspielweiter Gemeindeabend mit Vorstellung der Kandidaten und Kandidatinnen im Gemeindesaal der Lutherkirchgemeinde Radebeul stattfinden - Herzliche Einladung!
Kann ich Einspruch gegen einen Kandidaten oder eine Kandidaten einlegen?
- Ja, jede/r Wahlberechtigte kann innerhalb einer Woche nach Bekanntgabe der Kandidatenliste (ab 16. August) schriftlich und begründet beim Kirchenvorstand Einspruch einlegen, entweder gegen das Verfahren oder gegen einzelne Kandidatinnen oder Kandidaten.
Wann finden die Kirchenvorstandswahl statt?
- am Sonntag, 13. September 2026, vor und nach den Gottesdiensten zwischen 9:00 bis 13:00 Uhr in allen Ortsgemeinden
- Radebeul Frieden Luthersaal
- Radebeul Luther Gemeindesaal
- Reichenberg Pfarrbüro und Christenlehreraum
- Moritzburg Pfarrsaal
Wo kann ich wählen?
-
in der eigenen Kirchgemeinde (Radbeuel Frieden, Radebeul Luther, Reichenberg bzw. Moritzburg), entpsrechend der jeweiligen Wählerliste
Wie wird gewählt?
- Zur Wahl stehen alle Kandidierenden mit einer gemeinsamen Kandidatenliste, gegliedert nach Stimmbezirken (=Ortsgemeinde).
- wählbar pro Stimmbezirk sind
bis zu 4 Personen von Radebeul Frieden
-
- bis zu 2 Personen von Radebeul Luther
- bis zu 1 Person von Reichenberg
- bis zu 1 Person von Moritzburg
- Alle Wahlberechtigten in allen Stimmbezirken können aber müssen nicht Kandidaten aller Kirchgemeinden (Stimmbezirke) wählen
Gibt es die Möglichkeit der Briefwahl?
- Ja, bis 8. September ist die Ausstellung eines Wahlscheins durch Wahlberechtigte mündlich oder schriftlich beim Kirchenvorstand zu beantragen.
Was muss ich bei der Briefwahl beachten?
- Die Wahlbriefunterlagen werden Antragstellenden im Pfarramt bzw. den Gemeindebüros vor Ort ab 31. August ausgehändigt oder nach schriftlichem Antrag postalisch zugesandt.
- Antragstellende erhalten mit dem Wahlbriefschein, einen Stimmzettel ihres Stimmbezirkes, ein Stimmzettelumschlag und ein Wahlbriefumschlag.
- Die Ausstellung der Wahlscheine wird in der Wählerliste vermerkt. Damit ist eine Wahl vor Ort am 13. September nicht mehr möglich.
- Wahlbriefe müssen bis 13 Uhr am 13. September (Ende des Wahlvorgangs) dem Kirchenvorstand vorliegen. Sie können auch während des Wahlvorganges den Vorsitzenden der Wahlvorständen in den Ortsgemeinden übergeben werden.
Wo und wann werden die Stimmen ausgezählt und wird das Wahlergebnis bekanntgegeben?
- die öffentliche Stimmenauszählung findet am Wahltag, 13. September 2026 um 15:00 Uhr im Luthersaal der Friedenskirchgemeinde Radbeul, Altkötzschenbroda 40 statt.
- ab 20. September werden die Wahlergebnisse in den Gottesdiensten, in Schaukästen und auf auf der Webseite bekanntgegeben
Kann ich gegen das Wahlverfahren Einspruch einlegen?
- Ja, Wahlberechtigte können innerhalb einer einwöchigen Frist nach Bekanntgabe der Wahlergebnisse Einspruch zum Wahlverfahren einlegen.
Wie wird sich der neue Kirchenvorstand zusammensetzen?
- 8 Mitglieder durch Wahl
- 4 Pfarrerinnen und Pfarrer von Amts wegen
- 4 Mitglieder durch Berufung
unter Beachtung der Vielschichtigkeit der Gemeindeglieder und Ausgewogenheit und Ortsgemeinden.
Wann wird der neue Kirchenvorstand in sein Amt eingeführt werden?
- zu Beginn des neuen Kirchenjahres am 1. Advent 2026