Die Finanzierung unserer Landeskirche und damit auch jeder Gemeinde basiert gegenwärtig im Wesentlichen auf drei Säulen: Kirchensteuern, EKD-Umlage und den Staatsleistungen. Die beiden erstgenannten hängen letztlich von der Zahl und der finanziellen Leistungsfähigkeit von Kirchengliedern ab.
Die Staatsleistungen sind Folge der Enteignung der Kirchen im Jahr 1803 und seit 1919 ist ihre Abschaffung verfassungsrechtlich vorgesehen. Dazu wird es in diesem Jahrzehnt kommen und die Landeskirchen werden (einoder mehrmalig) entschädigt. Die künftige Finanzierung hängt folglich davon ab, welche Erträge aus der Anlage der Entschädigungen erwirtschaftet werden und ob genügend Christen Kirchensteuern zahlen.
Da zumindest derzeit aufgrund riesiger Austrittszahlen mit deutlichen Rückgängen bei der Kirchensteuer zu rechnen ist, müssen – abseits von Einsparmaßnahmen, um die es in diesem Beitrag nicht geht – alternative Finanzierungen gefunden und den Austritten entgegengewirkt werden. Als Kirche können wir unser „Produkt“ nicht ändern, wir können es allenfalls besser vermarkten. Menschen müssen bereit sein, Mitglieder unserer Gemeinden zu sein und den dafür erforderlichen „Preis“ zu zahlen.
Alle Gemeindeglieder, aber insbesondere die Mitarbeiter im Verkündigungsdienst, werden (auch) unter diesem Gesichtspunkt missionieren müssen. Hinzu kommen weitere Finanzierungsbausteine. Diese dürften in erster Linie aus einer besseren Nutzung unserer wirtschaftlichen Ressourcen stammen. So erwarte ich von den Gemeinden eigenbewirtschaftete Solar- und Windkraftanlagen auf sämtlichen geeigneten Immobilien und eine Umnutzung konsequent aufgegebener Sakralgebäude: Viele Sakralgebäude befinden sich in Top-Lagen der Städte. So fremd der Gedanke uns auch erscheint: In wenigen Jahren werden wir auf diesen Grundstücken Wohn- und Geschäftshäuser haben und aus den Erträgen das Gemeindeleben an verbliebenen Standorten aufrechterhalten.