Gottesdienste

In unserer Kirchgemeinde wird jeden Sonntag Gottesdienst gefeiert: in der Friedenskirche (von Januar bis Ende März im Luthersaal des Gemeindehauses), in der Johanneskapelle und/oder in der Wichernkapelle. Zu besonderen Gottesdiensten gehen wir auch mal in den Weinberg oder feiern mit anderen Gemeinden zusammen, z.B. jeweils am Pfingstmontag zum Ökumenischen Gottesdienst auf der Schlossterrasse in Moritzburg.

Speziell für Familien mit Kindern im Alter von drei bis zehn Jahren ist die Familienkirche, die jeden ersten Sonntag im Monat im Luthersaal gefeiert wird. Der Gottesdienst beginnt 10.00 Uhr, folgt einem immer gleichen Ablauf und bindet die Kinder aktiv mit ein. Statt einer Predigt wird eine Geschichte aus der Bibel anschaulich erzählt oder vorgespielt, nach etwa 30 Minuten sind die Familien zum Kirchen-Café eingeladen.

Parallel zu den regulären Gottesdiensten wird oft ein Kindergottesdienst angeboten, in dem die Kinder sich einem biblischen Thema spielerisch nähern.

Gottesdienstplan Gottesdientsablauf Liturgie in unseren Gottesdiensten Kollekte

Ablauf unseres Gottesdienstes

Alles hat seine Zeit, hier können Sie einen typischen Gottesdienstablauf in unserer Gemeinde miterleben.

Gottesdienstablauf – Grundform mit Predigt und Abendmahl

Gottesdienstablauf – Grundform mit Predigt und Abendmahl

Das Evangelische Gottesdienstbuch

A. Eröffnung und Anrufung

  • Glockengeläut
  • Musik zum Eingang
  • Gruß des Pfarrers an die Gemeinde
  • Eingangslied
  • Liturgie - "Ehre sei dem Vater..."
  • Liturgie - "HERR erbarme dich..."
  • Tagesgebet
  • Verabschiedung der Kinder in den Kindergottesdienst

B. Verkündigung und Bekenntnis

  • Epistel
  • Wochenlied
  • Halleluja
  • Evangelium
  • Glaubensbekenntnis
  • Predigt
  • Lied
  • Dankopfer (Kollekte) mit Dankopferlied und anschließendem Gebet
  • Beichte
  • Gebet

C. Abendmahl

  • Gemeindevers
  • Lobgebet
  • Dreimalheilig
  • Gebet - Vater unser
  • Einsetzungsworte
  • Austeilung
  • Christuslob

D. Sendung und Segen

  • Bekanntgaben und Ankündigungen
  • Lied
  • Segen
  • Musik zum Ausgang

Die Liturgie in unseren Gottesdiensten

... dient dazu, Gottes Wort Räume zu geben, zu uns zu sprechen – und uns, um Gott betend und lobend zu antworten.

Vieles im Gottesdienst wird schon sehr lange so gehalten, ehrwürdig, zeitlos. Manche Details kann man den Bedürfnissen der Gemeinde anpassen. Dazu ist uns Pfarrern wichtig, mit dem KV und den Musikern, Predigern, Lektoren und der Kindergottesdienstgruppe im regelmäßigen Gespräch zu sein.

Nachdem wir (Fischers) jetzt einige Erfahrungen gesammelt und uns viel in der Gemeinde umgehört haben, soll in unseren Gottesdiensten künftig gelten:

  • Das Rüstgebet der liturgisch Handelnden in der Sakristei beginnt, wenn es zum Gottesdienst läutet.
  • Das trinitarische Votum (»Im Namen des Vaters ... «) wird gesungen. So entsteht die Symmetrie von Votum und Segen als liturgischem Rahmen des Gottesdienstes.
  • Die Kinder werden nach dem Tagesgebet (bisher: nach der Epistel) zum Kindergottesdienst eingeladen und mit einer Liedstrophe verabschiedet.
  • Beim Abendmahl folgt nach Beichte, Absolution und Fürbitten als fester Bestandteil der Liedvers »Schmecket und sehet« (055), der zweimal gesungen wird, als Gesang zur Gabenbereitung. Wir werden auf den bisherigen Friedensgruß verzichten, statt dessen aber die Gemeinde bitten, nach jedem Tisch zur Entlassung die Hände zu reichen. Grund dafür ist, dass wir der Gemeinschaft im Frieden Ausdruck geben wollen, die aber aus dem gemeinsam empfangenen Sakrament folgt. In der Einsetzungsliturgie unterbricht der Friedensgruß die »vertikale« Bewegung der Andacht auf die Gottesbegegnung hin.

Wir wollen, wenn es thematisch nahe liegt, die Hintergründe der Liturgie, ihrer Bewahrung und Veränderung, auch in Gottesdiensten beleuchten. Jede Veränderung liturgischer Gebräuche ist eine geistliche Entscheidung – das soll die Gemeinde mitvollziehen können.

Annegret und Björn Fischer

Kollekte

In den Gemeinden der evangelischen Landeskirchen werden in jedem Gottesdienst Kollekten gesammelt. Für Sonntage und kirchliche Feiertage legt die jeweilige Kirchenleitung bzw. Landessynode verbindlich für alle Gemeinden die Kollektenzwecke fest. Diese sind im landeskirchlichen Kollektenplan zusammengefasst, der für jedes Kirchenjahr neu beschlossen wird.

An allen anderen Sonntagen ist die Kollekte für die eigene Kirchgemeinde bestimmt.

Diese sogenannte amtliche Kollekte wird während des Gottesdienstes gesammelt. Am Ausgang wird zusätzlich eine zweite Kollekte gesammelt, die der Gemeinde zur freien Verfügung steht bzw. für einen durch die Gemeinde selbst bestimmten Zweck verwendet wird.